HUndeflöhe sind unangenehm

HUndeflöhe sind unangenehm

Als Tierhalter haften Sie für alle Schäden, die Ihre vierbeinigen Freunde verursachen. Die Tierhaftpflicht schützt Sie vor Schadensersatzforderungen. Die Tierhaftpflichtversicherung für Hunde bietet Schutz im Schadensfall, wenn der Hund einmal etwas angestellt hat. Eine  tierärztliche Behandlung bei Krankheiten, Unfällen und Verletzungen wird damit ebenfalls gewährleistet. Mit dem umfassenden Krankenschutz für Hunde, können Sie finanziell vorsorgen und werden nicht unerwartet von hohen Kosten belastet, wenn Ihr Vierbeiner erkrankt.

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Hundehaftpflichtversicherung Ratgeber

Fragen und Antworten zur Hundeversicherung

 

1. Hundehaftpflichtversicherung  – was ist darunter eigentlich zu verstehen?

Die Tierhalterversicherung, auch Tierhaftpflichtversicherung genannt, ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung speziell für Tierhalter. Besitzer von Tieren sind damit umfassend gegen Schäden abgesichert, die durch ihre Tiere verursacht werden.

2. Warum sollte ich eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen?

Selbst der vertrauteste Hund oder das ruhigste Pferd kann ein nicht vorhersehbares Verhalten zeigen und dadurch sich oder auch andere ernstlich gefährden. Ein Hund der sich losreißt und über die Straße rennt zum Beispiel, kann leicht in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Auch ein scheuendes und austretendes Pferd stellt ein Sicherheitsrisiko dar, bei dem Menschen verletzt oder das Eigentum anderer beschädigt werden kann. Wenn durch das Verhalten des eigenen Tieres Menschen oder Sachen zu Schaden kommen, muss der Tierhalter für sämtliche Schäden aufkommen und Schadenersatz leisten. Die finanziellen Folgen derartiger Schäden können unter Umständen ruinös sein.

3. Muss ich tatsächlich für alle Schäden, die durch mein Tier entstanden sind, aufkommen?

Ja, dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB genannt, im § 833 festgeschrieben. Übrigens auch ohne Verschulden seitens des Tierhalters. Für den Gesetzgeber stellt bereits die Haltung eines Tieres eine Gefährdung dar, auch wenn erforderliche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden, wie beispielsweise Führen eines Hundes an der Leine.

4. Ich habe schon eine Privathaftpflicht, brauche ich dann noch eine extra Hundehaftpflichtversicherung ?

Kleintiere wie Hasen, Katzen, Kanarienvögel und ähnliche Tiere sind bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt aber nicht für größere Haustiere wie Hunde, Pferde, oder aber Schlagen und anderen Wild- und Raubtieren. Diese werden in der Privathaftpflichtversicherung nicht berücksichtigt. Für sie muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn ein umfassender Versicherungsschutz im Schadensfall gegeben sein soll.

5. Welche Schäden sind versichert?

Zum Versicherungsumfang gehören in der Regel Personenschäden, Sachschäden, Mietsachschäden und Vermögensschäden. Die Höhe der Schadensregulierung ist dabei allerdings je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Sehr oft wird auch für die Regulierung von Sach- und Mietsachschäden eine Selbstbeteiligung verlangt. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherungsvertrag.

6. Was versteht man unter Personenschäden?

Darunter fallen beispielsweise Verletzungen durch einen Hundebiss oder durch einen Pferdetritt. Die daraus entstehenden Kosten für die medizinische Behandlung oder auch weiterreichende Schmerzensgeldansprüche sind im Versicherungsumfang enthalten. Aber auch Folgekosten der Verletzung, beispielsweise ein Verdienstausfall oder die Kosten für anschließende Rehabilitationsmaßnahmen sind abgedeckt.

7. Was versteht man unter Sachschäden?

Versicherungsschutz besteht auch gegenüber Sachschäden, die durch Ihr Tier verursacht wurden. Dazu zählt beispielsweise die beim Hundebiss zerrissene Hose oder das kaputte Fahrrad, wenn der Hund Verursacher des Sturzes war.

8. Was versteht man unter Mietsachschäden?

Konkret bedeutet dies die Übernahme von berechtigten Sachschäden, die das Tier beispielsweise im Urlaubshotel verursacht hat, einerlei ob es sich dabei um eine zerrissene Decke oder um die Verschmutzung des Hotelteppichs handelt.

9. Was versteht man unter Vermögensschäden?

Darunter fallen solche Schäden, die nicht eindeutig einem Personen- oder Sachschaden zuzuordnen sind, aber dennoch durch den Geschädigten geltend gemacht werden können. Diese können verpasste Flüge und deren Folgekosten sein, Umsatzeinbußen oder entgangene Geschäftsgewinne in Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden.

10. Welche Schäden sind ausgenommen?

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Ihnen als Halter des Tieres selbst entstanden sind. Also weder der verschmutzte, eigene Teppich noch die Behandlungskosten, nachdem Sie selbst von Ihrem Hund gebissen wurden, werden übernommen. Dies gilt auch dann, wenn ihr Ehegatte oder die mit im Haushalt lebenden Kinder betroffen sind.

11. Wer ist versichert?

Ganz grundsätzlich gilt, dass das Tier versichert ist. Daher können Sie unbesorgt sein, wenn Familienmitglieder oder Freunde das Tier ausführen. Die Tierhalterversicherung beinhaltet eine Haftpflicht für Tierhüter, so dass auch in diesen Fällen ein umfassender Versicherungsschutz besteht. Mitversichert sind darüberhinaus alle Jungtiere wie Welpen und Fohlen bis zu einem im Vertrag festgelegten Mindestalter. Der Versicherungsschutz beginnt dann meistens mit der Geburt und dauert, je nach Vertrag bis die Jungtieren 6 bis 12 Monate alt sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass für das Muttertier eine Tierhalterversicherung abgeschlossen wurde.

12. Ich habe mehrere erwachsene Tiere. Reicht dann eine Versicherung?

Nein, versichert ist das einzelne Tier. Haben Sie mehrere Tiere oder kommt noch ein Tier dazu, müssen sie dies der Versicherungsgesellschaft melden und das Tier nachversichern. Sonst haben Sie im Zweifelsfall keinen ausreichenden Versicherungsschutz.

13. Besteht Versicherungsschutz auch im Ausland?

Das Tier ist innerhalb Europa unbegrenzt lange versichert. Ansonsten gilt ein weltweiter Versicherungsschutz, der bei Auslandaufenthalten auf ein Jahr begrenzt ist.

14. Ich nehme an Hundeschlittenrennen teil. Besteht auch hier ein Versicherungsschutz?

Je nach Versicherungsgesellschaft besteht für die Teilnahme an Hundeschlittenrennen ein Versicherungsschutz. Am besten ist es, sich vor Vertragsabschluss danach zu erkundigen.

15. Muss ich meinen Hund immer an der Leine führen, damit etwaige Schäden gedeckt sind?

Niemand kann Sie dazu zwingen, Ihren Hund immer an der Leine zu führen. Einen Leinenzwang gibt es daher bei keiner Gesellschaft. Ausnahmen sind allerdings als gefährlich eingestufte Hunde wie beispielsweise Kampfhunde. Es gibt Hundeverordnungen, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind und die vom Leinenzwang bis hin zur Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit gehen. Diese örtlichen Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.

16. Welche Hunderassen zählen zu den Kampfhunden?

Folgende Hunderassen oder Kreuzungen, gelten als Kampfhunde und damit als potentiell gefährliche Hunde: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Auch bei den nachfolgenden Hunderassen, muss häufig zunächst durch eine Wesensprüfung nachgewiesen werden, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft besitzt und von ihm keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht: Alanao, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Mastiff, Rottweiler, Mastino Napoletano sowie alle Unterrassen der Owtscharka. Die Aufzählungen haben allerdings keinen Anspruch auf Vollständig und je nach Versicherungsgesellschaften können sich in der Einschätzung der Hunde auch noch Unterschiede ergeben. Auch wird die Gefährlichkeit der einzelnen Rassen durch die Ordnungsbehörden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich eingeschätzt.

17. Was versteht man unter der Leinenpflicht, einem Maulkorb und gefährlichen Hunden?

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass an bestimmten Orten und/oder bei bestimmten Hunderassen eine Leinenpflicht einzuhalten ist. Leinenpflicht bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit nur angeleint mitführen darf. Für besondere Hunderassen gilt darüber hinaus die Pflicht, einen Maulkorb zu tragen. Zudem gibt es einige Hunderassen, wie zum Beispiel den Rottweiler oder den Bullterrier, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Diese Hunderassen können entweder gar nicht oder nur gegen einen deutlich erhöhten Beitrag versichert werden. Die Regelungen bezüglich Leinenpflicht und Maulkorb sind allerdings in den Städten und Ländern unterschiedlich, sodass Sie sich im Einzelfall informieren sollten. Wenn Sie sich fragen, wo genau ihr Tier versichert ist, dann ist die Antwort relativ leicht, nämlich überall.

Die Hundeversicherung ist in der Regel weltweit gültig und zudem rund um die Uhr.

18. Sind Vermögensschäden mitversichert?

Neben Personen- und Sachschäden sind in der Hundehaftpflichtversicherung auch Vermögensschäden mitversichert. Diesbezüglich muss allerdings zwischen zwei Arten von Vermögensschäden unterschieden werden. Immer versichert sind diejenigen Vermögensschäden, die infolge eines Personenschadens oder eines Sachschadens entstanden sind. Bei reinen Vermögensschäden hingegen, die ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden entstanden sind, ist es so, dass es bezüglich der Versicherungsleistung sehr häufig Einschränkungen im Hinblick auf die Deckungssummen gibt.

19. Ist der Hund versichert, wenn er auf Reisen mitgenommen wird?

Ihr Hund ist nicht nur an Ihrem Wohnort versichert, sondern der Versicherungsschutz der Hundeversicherung gilt im Normalfall auch dann, wenn Sie Ihren Hund mit auf Reisen nehmen. Wenn Sie ins europäische Ausland verreisen, dann gilt der Versicherungsschutz in der Regel ohne zeitliche Begrenzung. Liegt das Reiseziel jedoch außerhalb von Europa, so ist der Versicherungsschutz meistens auf ein Jahr begrenzt.

20. Wann muss ich für Schäden meines Tieres aufkommen?

Vom Prinzip her sind Sie als Hundehalter für jeden Schaden verantwortlich, der von Ihrem Hund verursacht worden ist und auf ein so genanntes willkürliches oder auch für das Tier typisches Verhalten zurückgeführt werden kann und demzufolge sind Sie auch schadenersatzpflichtig. Es spielt nach dem Gesetz in dem Zusammenhang auch keine Rolle, ob Ihr Hund den Schaden tatsächlich verursacht hat, da bereits die Haltung des Hundes eine Gefährdungshaftung bedeutet, ähnlich wie es beim Halten eines Fahrzeuges der Fall ist. Zwar deckt die Hundehaftpflichtversicherung viele Schäden ab, die von Ihrem Hund verursacht werden, es gibt aber auch Situationen, in denen Sie persönlich für einen vom Hund verursachten Schaden aufkommen müssen, weil die Hundehaftpflichtversicherung die Regulierung nicht übernimmt oder Sie in Regress nehmen wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht missachtet haben und der Hund in der Folge einen Schaden verursacht hat.