Entwurf – nur Text – Krankenversicherungen für Hund und Katze

Entwurf – nur Text – Krankenversicherungen für Hund und Katze

Wenn Hund oder Katze krank sind, ist ein Gang zum Tierarzt oft nicht zu vermeiden. Dabei weiß fast jeder Tierfreund, dass eine ärztliche Behandlung für den Liebling schnell recht teuer werden kann. So kann bei Hunden eine Bandscheiben-Operation schon mal 2.500 Euro kosten und auch gebrochene Katzenpfoten können ins Geld gehen. Und damit man am Ende einer Behandlung keine böse Überraschung erlebt, gibt es inzwischen auch in Deutschland was in Großbritannien oder Schweden schon seit vielen Jahren gang und gäbe ist: Die Krankenversicherung für Tiere.

Dabei gibt es allerdings gewisse Unterschiede, die es zu beachten gilt. So unterscheiden Tierkrankenversicherungen zwischen Operationskostenversicherungen und Vollversicherun-gen. Während die OP-Versicherung ausschließlich chirurgische Eingriffe am oder im Körper des Tieres unter Narkose zur Wiederherstellung der Gesundheit abdeckt, sind im Rahmen einer Vollversicherung zusätzlich zu den Operationen auch die Heilbehandlungen bei Krank-heit und Unfall mitversichert. Damit sind nicht nur die großen Risiken im Leben eines Tieres abgedeckt, sondern auch die Risiken des Alltags. Dabei handelt es sich etwa um Verdau-ungsstörungen, Bissverletzungen, Hauterkrankungen, Harnwegsinfektionen oder Allergien. Und gerade diese haben es in sich, denn ihre Auftrittswahrscheinlichkeit ist recht hoch. Keine Frage, dass die Vollversicherung dementsprechend auch viel teurer ist als die OP-Versicherung.

Vier Dinge gilt es beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung zu beachten: Die so ge-nannten Limits, die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die Altersbegrenzung sowie den Selbstbehalt. Die Limits, d.h. die Begrenzungen für Versicherungsleistungen, sind unter-schiedlich gesetzt. Nach Angaben des Internetportals „hallohund.de“ variieren die Limits pro Schaden bei der Operation je nach Anbieter von etwa 600 Euro bis unbegrenzt und pro Schaden bei der Heilbehandlung von rund 500 Euro bis zirka 4.800 Euro. Die Limits pro Jahr variieren bei der OP je nach Anbieter von 1.800 Euro bis unbegrenzt und bei der Vollversi-cherung je nach Anbieter von 600 Euro bis unbegrenzt.

Wichtig ist auch die GOT. Tierärzte in Deutschland sind verpflichtet sich an die in der GOT genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten. Die Höhe der Gebühren für tierärztliche Leistungen bemisst sich nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz der GOT. Inner-halb dieses Rahmens hat der Arzt die Möglichkeit, die Gebührenhöhe festzulegen. Dabei darf der einfache Satz nicht unter- und der dreifache Satz nicht überschritten werden. Einfluss auf die Wahl der Gebührenhöhe haben beispielsweise der Zeitaufwand und die Schwierigkeit der erbrachten Leistung, das örtliche Preisniveau sowie der Zeitpunkt (z.B. außerhalb der Sprechzeit). Wichtig: Die in der GOT angegebenen Preise sind Netto-Preise, d.h. es kommen immer noch 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzu.

Übrigens: Aus der bestehenden GOT ergeben sich natürlich auch Rückschlüsse auf die Li-mits. Zwar sind Limits sehr wichtig, man sollte sie jedoch nicht überbewerten. Aufgrund der in Deutschland existierenden GOT können die Behandlungskosten eine gewisse Höhe nicht überschreiten.

Wenn es um die Altersbegrenzung, d.h. das maximale Aufnahmealter des Tieres geht, so sind auch hier die Angebote der Versicherer unterschiedlich. Es beträgt laut „hallohund.de“ je nach Anbieter von vier Jahre bis unbegrenzt.

Ähnlich wie bei anderen Versicherungen kann man auch bei der Tierkrankenversicherung Verträge mit Selbstbehalten abschließen. Je nach Anbieter gibt es keinen, einen festen (z.B. 100 Euro pro Schadenfall) oder einen variablen (z.B. 20 Prozent pro Schadenfall) Selbstbe-halt.