Hundehaltung und Pflichten
Als Hundehalter sind Sie laut Tierschutzgesetz zunächst verpflichtet Ihren Hund artgerecht zu halten. Das ergibt sich aus § 11 des Tierschutzgesetzes. Die kommunalen Gesetze und Verordnungen verpflichten Hundehalter, Hundesteuer zu zahlen. Nach spätestens drei Monaten ist ein Hund bei der zuständigen Steuerstelle meldepflichtig. Hunde sind grundsätzlich anzuleinen in der Nähe von: Kindergärten, Spielplätzen und Parkanlagen….