Was sind Listenhunde? Pitbull liegt auf Straße.

Was sind Listenhunde

Listenhunde – im Volksmund auch «Kampfhunde» genannt, sind Hunde, die per Gesetz als gefährliche oder potentiell gefährliche Hunde angesehen werden. Durch unschöne Begebenheiten zwischen Hunden und Menschen sind gewisse Hunde als besonders gefährlich in den Fokus geraten und ihre Haltung wurde entweder genehmigungspflichtig oder sogar gänzlich verboten. Befürworter der Listenhunde, vertreten den Standpunkt, dass mit dieser Definition der Schutz der Bevölkerung vor Hundeangriffen erhöht wird.

Derzeit gibt es zehn verschiedene Definitionen dafür, welche Hunderassen genetisch bedingt gefährlich sein könnten. Tatsächlich hat jedes Bundesland eine andere Lösung gefunden. So gelten bestimmte Rassen in Berlin als ungefährlich aber in Bayern als aggressiv!

Niedersachsen hat als einziges Bundesland keine Listen für sogenannte Kampfhunde. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird rasseunabhängig ermittelt. Fachbehörden stufen hier Hunde als gefährlich ein, wenn sie Hinweise darauf bekommen, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist. Diese verdeutlicht sich durch eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe sowie durch das Beißen des Hundes von Menschen oder Tieren. Ist ein Hund als gefährlich eingestuft worden, darf der Besitzer ihn nur halten, wenn der Vierbeiner die Fähigkeit zum sozialverträglichen Verhalten durch einen Wesenstest nachweist. Diese Hunde müssen in der Öffentlichkeit an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen.

Welche Rassen werden in welchen Bundesland als Listenhunde geführt?

„Gefährliche“ bzw. als „gefährlich vermutete“ Rassen sind:

 

Hunderasse Kategorie 0 Kategorie 1 Kategorie 2
Alano Bayern

Brandenburg

Nordrhein-Westfalen

American Bulldog Hessen Bayern

Nordrhein-Westfalen

American Pitbull Terrier Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
American Staffordshire

Terrier

Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
Bandog Bayern
Bullmastiff Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Bullterrier Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg

Bayern

Cane Corso Italiano Bayern

Brandenburg

Dobermann Brandenburg
Dogo Argentino Berlin

Hessen

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Dogo Canario Bayern

Brandenburg

Dogue de Bordeaux Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Fila Brasileiro Berlin

Hessen

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Kangal Hessen Hamburg
Kaukasischer
Owtscharka
Hessen Hamburg
Mastiff Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Mastín Español Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Mastino Napoletano Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Perro de Presa

Mallorquin

Bayern

Brandenburg

Rottweiler Hessen Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Staffordshire Bullterrier Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
Tosa Inu Berlin Bayern

Brandenburg

Baden-Württemberg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Sonderregelungen, die für Listenhunde beachtet werden müssen, unterscheiden sich je nach Bundesland. Beispiele für Regelungen sind

  • Leinenzwang
  • Maulkorbzwang
  • Genehmigungspflicht
  • Gebot der Unfruchtbarmachung
  • Pflicht zur sicheren Umzäunung (evtl. auch inkl. Anbringung eines Schildes)
  • Haltungsverbot

Der Hundehalter kann aber die Ungefährlichkeit des Hundes offiziell nachweisen lassen (Wesenstest). Wird der Hund daraufhin nicht mehr als “gefährlicher Hund” eingestuft, wird der Leinen- und Maulkorbzwang für diesen Hund aufgehoben. Für manche Hunderassen gelten Zuchtverbote und/oder Einfuhrverbote.

Mein Fazit:

Fragwürdige Pauschalisierung!
Mit dem Begriff «Kampfhund» werden heute vor allem Dobermänner, Rottwei­ler, Mastiffs und verschiedene Doggen- und Terrierarten bezeichnet. Diese finden in Zusammenhang mit aggressiven Auseinandersetzungen häufig Erwähnung. Wobei die Pauschalisierung grund­sätzlich unkorrekt ist. Denn im Prinzip kann jeder Hund bei der Begegnung mit Menschen und Artgenossen feindselig reagieren und ungehemmt beißen, und das Unabhängig von Rasse und Größe. Erhöhte Aggressivität hat meist mit mangelnder Sachkunde des Hundehalters, falsches Einschätzen des Hundes durch den Halter und falschen Ausbildungsmethoden zu tun.

Man kann nicht an Hand einer Rasse, die Gefährlichkeit eines Hundes festmachen. Wir Halter sind dafür verantwortlich, wie sich ein Hund letztendlich entwickelt.

Beißkorb und Leinenzwang machen einerseits eine artgerechte Haltung unmöglich und erhöhen auf der anderen Seite das Gefährdungspotential der Hunde. Ohne ausreichende freie Bewegung und entsprechende Sozialkontakte zu anderen Hunden wird wohl jeder Hund frustriert und damit gefährlicher.