Der Begriff: Listenhunde
Listenhunde – im Volksmund auch «Kampfhunde» genannt, sind Hunde, die per Gesetz als gefährliche oder potentiell gefährliche Hunde angesehen werden. Durch unschöne Begebenheiten zwischen Hunden und Menschen sind gewisse Hunde als besonders gefährlich in den Fokus geraten und ihre Haltung wurde entweder genehmigungspflichtig oder sogar gänzlich verboten. Befürworter der Listenhunde, vertreten den Standpunkt, dass mit dieser Definition der Schutz der Bevölkerung vor Hundeangriffen erhöht wird.
Derzeit gibt es zehn verschiedene Definitionen dafür, welche Hunderassen genetisch bedingt gefährlich sein könnten. Tatsächlich hat jedes Bundesland eine andere Lösung gefunden. So gelten bestimmte Rassen in Berlin als ungefährlich aber in Bayern als aggressiv!
Niedersachsen hat als einziges Bundesland keine Listen für sogenannte Kampfhunde. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird rasseunabhängig ermittelt. Fachbehörden stufen hier Hunde als gefährlich ein, wenn sie Hinweise darauf bekommen, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist. Diese verdeutlicht sich durch eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe sowie durch das Beißen des Hundes von Menschen oder Tieren. Ist ein Hund als gefährlich eingestuft worden, darf der Besitzer ihn nur halten, wenn der Vierbeiner die Fähigkeit zum sozialverträglichen Verhalten durch einen Wesenstest nachweist. Diese Hunde müssen in der Öffentlichkeit an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen.
Welche Rassen werden in welchen Bundesland als Listenhunde geführt?
„Gefährliche“ bzw. als „gefährlich vermutete“ Rassen sind:
Hunderasse | Kategorie 0 | Kategorie 1 | Kategorie 2 |
---|---|---|---|
Alano | Bayern
Brandenburg Nordrhein-Westfalen |
||
American Bulldog | Hessen | Bayern
Nordrhein-Westfalen |
|
American Pitbull Terrier | Berlin
Bremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt |
Bayern
Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen
|
Baden-Württemberg |
American Staffordshire
Terrier |
Berlin
Bremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt |
Bayern
Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen
|
Baden-Württemberg |
Bandog | Bayern | ||
Bullmastiff | Berlin | Baden-Württemberg
Bayern Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen |
|
Bullterrier | Berlin
Bremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt |
Brandenburg
Hamburg Nordrhein-Westfalen
|
Baden-Württemberg
Bayern |
Cane Corso Italiano | Bayern
Brandenburg |
||
Dobermann | Brandenburg | ||
Dogo Argentino | Berlin
Hessen |
Baden-Württemberg
Bayern Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen |
|
Dogo Canario | Bayern
Brandenburg |
||
Dogue de Bordeaux | Baden-Württemberg
Bayern Brandenburg Hamburg |
||
Fila Brasileiro | Berlin
Hessen |
Baden-Württemberg
Bayern Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen |
|
Kangal | Hessen | Hamburg | |
Kaukasischer Owtscharka |
Hessen | Hamburg | |
Mastiff | Berlin | Baden-Württemberg
Bayern Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen |
|
Mastín Español | Berlin | Baden-Württemberg
Bayern Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen |
|
Mastino Napoletano | Berlin | Baden-Württemberg
Bayern Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen |
|
Perro de Presa
Mallorquin |
Bayern
Brandenburg |
||
Rottweiler | Hessen | Bayern
Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen |
|
Staffordshire Bullterrier | Bremen
Hessen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt |
Bayern
Brandenburg Hamburg Nordrhein-Westfalen
|
Baden-Württemberg |
Tosa Inu | Berlin | Bayern
Brandenburg |
Baden-Württemberg
Hamburg Nordrhein-Westfalen |
Sonderregelungen, die für Listenhunde beachtet werden müssen, unterscheiden sich je nach Bundesland. Beispiele für Regelungen sind
- Leinenzwang
- Maulkorbzwang
- Genehmigungspflicht
- Gebot der Unfruchtbarmachung
- Pflicht zur sicheren Umzäunung (evtl. auch inkl. Anbringung eines Schildes)
- Haltungsverbot
Der Hundehalter kann aber die Ungefährlichkeit des Hundes offiziell nachweisen lassen (Wesenstest). Wird der Hund daraufhin nicht mehr als “gefährlicher Hund” eingestuft, wird der Leinen- und Maulkorbzwang für diesen Hund aufgehoben. Für manche Hunderassen gelten Zuchtverbote und/oder Einfuhrverbote.
Mein Fazit:
Fragwürdige Pauschalisierung!
Mit dem Begriff «Kampfhund» werden heute vor allem Dobermänner, Rottweiler, Mastiffs und verschiedene Doggen- und Terrierarten bezeichnet. Diese finden in Zusammenhang mit aggressiven Auseinandersetzungen häufig Erwähnung. Wobei die Pauschalisierung grundsätzlich unkorrekt ist. Denn im Prinzip kann jeder Hund bei der Begegnung mit Menschen und Artgenossen feindselig reagieren und ungehemmt beißen, und das Unabhängig von Rasse und Größe. Erhöhte Aggressivität hat meist mit mangelnder Sachkunde des Hundehalters, falsches Einschätzen des Hundes durch den Halter und falschen Ausbildungsmethoden zu tun.
Man kann nicht an Hand einer Rasse, die Gefährlichkeit eines Hundes festmachen. Wir Halter sind dafür verantwortlich, wie sich ein Hund letztendlich entwickelt.
Beißkorb und Leinenzwang machen einerseits eine artgerechte Haltung unmöglich und erhöhen auf der anderen Seite das Gefährdungspotential der Hunde. Ohne ausreichende freie Bewegung und entsprechende Sozialkontakte zu anderen Hunden wird wohl jeder Hund frustriert und damit gefährlicher.